Am gestrigen Dienstag um 17.11 Uhr ereignete sich auf der Bergerstraße in Euskirchen ein Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Eine 34-jährige Pkw-Fahrerin aus Euskirchen befuhr die Mühlenstraße in Richtung Grünstraße.
Im Einmündungsbereich beabsichtigte die Frau nach links auf die Bergerstraße abzubiegen.
Zur gleichen Zeit befuhr ein 12-jähriger Junge mit einem Elektroroller die Bergerstraße in Fahrtrichtung Frauenberger Straße.
Der Junge wollte geradeaus in Richtung Mühlenstraße fahren.
Beim Abbiegen kollidierte die Autofahrerin mit dem entgegenkommenden Kind.
Der Junge stürzte zu Boden und zog sich Verletzungen zu.
Er wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. An dem Elektroroller war ein ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht.
Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde gefertigt.
Außerdem ist das Lenken eines E-Scooters erst ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.
Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist zwar nicht erforderlich, aber das Mindestalter ist gesetzlich klar geregelt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Kinder im Straßenverkehr keine E-Scooter benutzen dürfen. Eine Missachtung dieser Regelung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern birgt auch erhebliche Unfall- und Verletzungsrisiken.