Annahme eines Notrufs auf einer Einsatzleitstelle der Polizei
Im Notfall
Wenn Sie selbst oder andere in Not geraten, wählen Sie den Notruf 110!
- Notruf-Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen
Notruf 110

Über den Notruf „110“ erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen rund um die Uhr schnelle und wirksame Hilfe durch die Polizei. Bei den Leitstellen der Polizeibehörden signalisieren Telefoncomputer den speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in diesen Fällen höchste Priorität.

Alle erforderlichen Angaben der Hilfesuchenden werden sofort aufgenommen und mit einem speziellen Computersystem automatisch auf Plausibilität geprüft. Nach einsatztaktischer Bewertung durch die Polizeibeamtinnen oder -beamten der Leitstelle werden Funkstreifenwagen - möglichst in der Nähe des Einsatzortes - zur Hilfeleistung entsandt.

Während der Funkstreifenwagen zum Einsatzort fährt, werden parallel in der Leitstelle alle weiteren notwendigen Maßnahmen koordiniert. So werden z. B. zusätzliche Unterstützungskräfte der Polizei entsandt oder über die Feuerwehr der Einsatz von Rettungskräften veranlasst.

Wenn Sie polizeiliche Hilfe brauchen: Wählen Sie den kostenfreien Polizeinotruf 110!

Für die schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Notrufes sind für die Polizei einige Angaben sehr wichtig:

Wer ruft an?
Geben Sie Ihren Namen an.

Was ist passiert?
Schildern Sie kurz, was Sie beobachtet haben.

Wo ist es passiert?
Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Ort, wo sich etwas ereignet hat. Sollten Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden, können Smartphone oder PKW-Navigationsgerät helfen.

Wann ist es passiert?
Geben Sie möglichst genau die Zeit, oder den Zeitraum des Geschehens an.

Wie ist es passiert?
Schildern sie kurz den Ablauf des Geschehens.

Warum ist es passiert?
Ist etwas Ausschlaggebendes vorangegangen? Gibt es Ursachen für das Geschehen?

Wer ist beteiligt?
Machen Sie Angaben zu Täter, Opfer und Zeugen. Wenn unbekannt, beschreiben Sie die Beteiligten.

Sie können also von jedem Telefonanschluss, egal ob Telefonzelle, der heimische Telefonapparat oder vom Handy aus, die Polizei in Notfällen gebührenfrei erreichen.

Notruf-Fax für Menschen mit Sprach- / Höreinschränkungen 


Die meisten Behörden haben spezielle Faxnummern geschaltet, an die Menschen mit Sprach-/Höreinschränkungen im Notfall ein Fax senden können. Einen Vordruck dazu finden Sie rechts auf der Seite zum Download. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.

Notruf-Faxnummern aller Polizeibehörden

Aachen - nur über Notruf 112
Bergisch-Gladbach - 02202 205-283
Bielefeld - 110
Bochum - 0234 909-1234
Bonn - 0228 15-1299
Borken - 110
Coesfeld - 110
Dortmund - 0231 1206186
Düren - 02421 949-6496
Düsseldorf - 110
Duisburg - 110
Ennepe-Ruhr - 02336 9166-2799
Erftkreis - 02233 523429
Essen - 110
Euskirchen - 02251 799-289
Gelsenkirchen - 0209 15294
Gütersloh - 05241 869-1299
Gummersbach - 02261 8199-604
Hagen - 110
Hamm - 110
Heinsberg - 02452 920-1111
Hochsauerlandkreis - 0291 9020-3119
Höxter - 05271 962-1299 und 110
Herford - 05221 888-1429
Kleve - 110
Köln - 0221 229-2290
Krefeld - 110
Lippe - 05231 609-1266
Lüdenscheid Kreis - 110
Mettmann - 110
Minden-Lübbecke - 0571 8866-1215
Mönchengladbach - 02161 29-2928
Münster - 110
Neuss - 110
Oberhausen - 110
Olpe - 02761 9269-2590
Paderborn - 05251 306-3333
Recklinghausen - 110
Rhein-Sieg-Kreis - 02241 1275474
Siegen - 0271 7099-3166
Soest - 02921 9100-5499
Steinfurt - 110
Unna - 110
Viersen - 02162 377-1155
Warendorf - 110
Wesel - 110
Wuppertal - 0202 284-5555

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110