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Kommunikation
Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen, das ist das Ziel unserer Kommunikation.

Pressearbeit

Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft die Voraussetzungen für Willens- und Meinungsbildungsprozesse. Deshalb sind im Landespressegesetz die Behörden verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

Die Pressearbeit der Kreispolizeibehörde Wesel orientiert sich mit ihrer tagesaktuellen Medienarbeit unter anderem an folgenden Zielen und Maßstäben:

  • Sie erfüllt ihre Informationsverpflichtung nach § 4 Landespressegesetz NRW und schafft die Grundlage für eine objektive Berichterstattung in den Medien.
  • Sie verdeutlicht der Bevölkerung den gesetzlichen Auftrag der Polizei.
  • Sie vermittelt ein objektives Bild der Polizei in der Öffentlichkeit.
  • Sie informiert anlassbezogen die Öffentlichkeit, um diese zu sensibilisieren oder zur Mitwirkung zu veranlassen.

Pressearbeit als besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Bereitstellung oder Zuleitung von Nachrichten und Bewertungen über Ereignisse oder Entwicklungen polizeilicher Arbeit an die Medien. Zur Pressearbeit gehören auch die  Auswertung und Zusammenstellung von Medienpublikationen sowie die Betreuung von Medienproduktionen.

Die tagesaktuellen polizeilichen Pressemeldungen sind im Internet im Presseportal  veröffentlicht.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Wesel umfasst die generelle Außendarstellung polizeilichen Engagements. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist, polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen.

Dies geschieht auf vielfältige Weise, zum Beispiel über die Internetpräsenz oder durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien wie Broschüren, Flyer, Plakate, aber auch durch die Organisation öffentlicher Veranstaltungen.

Neben der nach außen gerichteten Öffentlichkeitsarbeit gehört zum Sachgebiet auch die Aufgabe, die polizeiinterne Kommunikation sicherzustellen. Dies geschieht zum Beispiel über das polizeiinterne Intranet das allen Polizeibeschäftigten zur Verfügung steht, um sich über behördliche Entwicklungen informieren zu können.

Telefonische Erreichbarkeit der Pressestelle:0281 107 1050

E-Mail: pressestelle.wesel [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]wesel[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Die Pressestelle ist während der Bürodienstzeit besetzt. Außerhalb der Bürodienstzeit erhalten Medienvertreter Auskünfte über die Leitstelle.

 

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