E-Scooter sind keine Spielzeuge

Headliner, der einen verschwommenen E-Scooter im Hintergrund zeigt. Im Vordergrund steht eine junge Frau auf einem Escooter, welche einen Helm trägt.
E-Scooter sind keine Spielzeuge
Elterninformationen der Kreispolizeibehörde Wesel
E-Scooter sind im Straßenverkehr mittlerweile allgegenwärtig. Dass diese Fortbewegungsmittel es aber durchaus in sich haben und alles andere als Spielzeuge sind, zeigt bundesweit die Verkehrsunfallentwicklung.
Woche, POK

E-Scooter sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Straßenverkehrs. Doch oft wird unterschätzt, dass sie keine harmlosen Freizeitgeräte sind, sondern als Kraftfahrzeuge gelten. Auch in unserer Region häufen sich Unfälle mit diesen Elektrokleinstfahrzeugen – ein klarer Hinweis darauf, wie wichtig es ist, sich mit den Regeln und Vorschriften vertraut zu machen.

Falls du oder dein Kind bereits einen E-Scooter besitzt oder mit dem Gedanken spielst, einen anzuschaffen, solltest du einige Punkte beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Allgemeine Anforderungen an den E-Scooter

E-Scooter sind im rechtlichen Sinne Kraftfahrzeuge. Sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen und den Anforderungen der einschlägigen Rechtsverordnung (EKFV) entsprechen. U.a. darf der E-Scooter bauartbedingt max. 20 km/h fahren. Achten Sie beim Kauf auf den Hinweis „Straßenzulassung für Deutschland“.

E-Scooter, welche nicht den deutschen Rechtsordnungen entsprechen oder im Nachgang "frisiert" werden, haben keine Betriebserlaubnis bzw. verlieren diese. Bei Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr droht mindestens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das Fahrzeug wird aufgrund der fehlenden Betriebserlaubnis automatisch in die höchste Kraftradklasse eingeordnet, was zu einer Führerscheinpflicht führt. Das heißt: Bei Fehlen der Fahrerlaubnisklasse A folgt zudem ein Strafverfahren!

Versicherungspflicht

E-Scooter müssen haftpflichtversichert sein. Eine Versicherungsplakette für den E-Scooter erhalten Sie z.B. beim Versicherungsbüro vor Ort oder über das Internet. Der Versicherungsschutz bzw. die Plakette gilt immer nur für ein Jahr (Wechseltermin: 28. bzw. 29. Februar)

Mindestalter

Erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche einen E-Scooter benutzen. Eine Fahrprüfung oder ein Führerschein sind nicht erforderlich. Wenn Ihr Kind (< 14 Jahre) auf einem E-Scooter angetroffen wird, sind Sie als Eltern verantwortlich, ein Bußgeld (90 Euro + 1 Punkt) kann fällig werden - Eltern haften dafür. Zudem können Probleme beim Versicherungsschutz entstehen, wenn es zu einem Unfall kommt.

Verkehrsregeln

Mit dem E-Scooter muss man auf dem Radweg fahren - der Gehweg ist tabu! Wenn kein Radweg vorhanden ist, ist die Fahrbahn - sprich Straße - zu benutzen. Auf Radwegen ist die Geschwindigkeit stets an die der anderen Verkehrsteilnehmer anzupassen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang. Niemand darf behindert, belästigt oder gar gefährdet werden.

Das Fahren auf Autobahnen, Kraftstraßen und Bundesstraßen ohne Radweg ist verboten.

Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen. Zu zweit fahren ist nicht erlaubt!

Die Benutzung von Mobiltelefonen ist auch bei der Fahrt mit dem E-Scooter verboten. Hier droht ein Bußgeld von 100 Euro & 1 Punkt in Flensburg. Navigations-Apps dürfen nur verwendet werden, wenn das Handy sicher befestigt ist und während der Fahrt nicht bedient wird.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis

Viele möchten mit 18 Jahren den eigenen Führerschein in den Händen halten oder mit 17 Jahren am begleiteten Fahren teilnehmen. Doch so manche "Jugendsünde" kann verheerende Auswirkungen auf die Zuteilung solch einer Fahrerlaubnis haben!

Beim Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln gelten die gleichen Regeln wie zum Beispiel bei einem Pkw. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkohol- und Betäubungsmittelverbot am Steuer. Verstöße werden im Fahreignungsregister gespeichert. 

Selbstschutz

Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, es wird dennoch zum eigenen Schutz empfohlen, einen Helm zu tragen.

Aufgrund der Bauart besitzen E-Scooter (wie Radfahrer:innen) keine Knautschzone und sind bei Unfällen mit Pkw oder Lkw immer im Nachteil. Geschwindigkeiten von den vergleichsweise kleinen Fahrzeugen werden von anderen Verkehrsteilnehmer:innen oft falsch eingeschätzt. Auch sind die Unfallfolgen mit E-Scootern oftmals schwerer, da die Geschwindigkeit und die Körperhaltung ein höheres Verletzungsrisiko mit sich bringen. Bremsen auf nasser Fahrbahn ist eine oftmals unterschätzte Gefahrensituation.

Hierzu gesellt sich eine deutlich schlechtere Wahrnehmbarkeit. Es empfiehlt sich dauerhaft das Abblendlicht eingeschaltet zu lassen und helle, oder reflektierende Bekleidung zu tragen. 

Prüfen Sie regelmäßig Bremsen, Licht und Reifenprofil. Defekte oder schlecht gewartete E-Scooter können ein Unfallrisiko begünstigen. 

Bußgelder & Konsequenzen (Beispiele)
  • Fahren auf dem Gehweg: 55,-€
  • Fahren ohne Versicherungsschutz: bis zu 40 Tagessätze oder Freiheitsstrafe
  • Rotlichtverstoß: 60 - 180,- € + 1 Punkt (zzgl. Verwaltungskosten von ca. 30,-€)
  • Alkohol & Drogen am Steuer: ab 500 € + Führerscheinentzug

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In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110