Die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Wesel (DirZA1.2) steht Ihnen schriftlich, per E-Mail und telefonisch zur Verfügung.
Grundsätzlich können alle waffenrechtlichen Angelegenheiten schriftlich oder per E-Mail erledigt werden. Dies gilt insbesondere für die Ein- und Austragung von Schusswaffen und das Beantragen von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Ein persönliches Erscheinen ist im Regelfall entbehrlich.
Sofern im Einzelfall ein persönliches Gespräch notwendig werden sollte, wird die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter einen entsprechenden Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren. Wir bitten um Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen keine Besuche ohne Termin möglich sind.
Fragen zum Thema Waffenrecht?
Das Waffenrecht gilt bundesweit. Die einheitlichen Regelungen sind auf der Landesseite der Polizei NRW eingestellt.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, z.B. wenn Sie eine Waffe erben, steht Ihnen die sachbearbeitende Dienststelle der Kreispolizeibehörde Wesel gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner:
In Angelegenheiten des Waffenrechts sind Ihre direkten Ansprechpartner:
Sportschützen | Frau Bolz | 0281 107 2235 |
Jäger (Nachnamen A - K) | Herr Schey | 0281 107 2233 |
Jäger (Nachnamen L - Z) | Herr Fengels | 0281 107 2232 |
Sammler und Vereinswaffen | Frau Lettgen | 0281 107 2234 |
Allg. Waffenrecht | Frau Boland | 0281 107 2234 |
Schießstätten | Herr Schmidt | 0281 107 2236 |
Kleiner Waffenschein | Frau Ferchert | 0281 107 2237 |
Erbangelegenheiten | Herr Schey | 0281 107 2233 |
Waffenhandel und stell. Sachgebietsleiter | Herr Ludwig | 0281 107 2231 |
Sachgebietsleiter | Herr Heyers | 0281 107 2230 |
Waffenrechtliche Formulare finden Sie rechts im Downloadbereich.
Fragen richten Sie diesbezüglich bitte schriftlich an die
Kreispolizeibehörde Wesel
Reeser Landstraße 21
46483 Wesel.