Straftaten verletzen neben der Rechtsordnung in vielen Fällen auch Individualrechtsgüter und belasten Opfer und andere beteiligte Personen, wie zum Beispiel Zeugen oder Angehörige von Opfern. Auch andere Ereignisse, zum Beispiel Verkehrs- und Betriebsunfälle oder Gebäudebrände, können diese stark beeinflussen und tragen zur Opferwerdung bei. Opfer von Straftaten und anderen Ereignissen, insbesondere Opfer, die Gewalt erlitten haben, können durch die Abläufe eines Ermittlungsverfahrens erneut belastet werden. Der Schutz der Opfer spielt daher bereits beim Erstkontakt eine wichtige Rolle.
Polizeilicher Opferschutz umfasst diea) zielgerichtete Information über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens, über relevante Opferrechte in den verschiedenen Phasen des Verfahrensablaufes und Opferentschädigung,
b) Feststellung, ob weitere Unterstützung und Hilfe notwendig sind,
c) bedarfsgerechte Vermittlung von Angeboten der Opferhilfe und -unterstützung und
d) Opfernachsorge bei besonders belastenden Ereignissen (beispielsweise Sexualdelikte, Häusliche Gewalt, schwere Verkehrsunfälle).
Erreichbarkeit der Opferschutzbeauftragten: 0281/107-4420
Weitere Informationen zum Opferschutz