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Opferschutz bei der Polizei Viersen
Wer Opfer einer Verkehrsstraftat, eines Unfalls oder eines sonstigen Unglücks geworden ist, fühlt sich oft hilflos und von der Umwelt allein gelassen.
Polizei Viersen/Michael Radloff

Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls zu werden

Viele Unfallopfer geraten zum ersten Mal in einen Verkehrsunfall. Diese plötzliche Erfahrung ist für den einen zutiefst erschütternd, andere werden etwas leichter damit fertig. Ganz besonders bei Verkehrsunfällen mit schweren Folgen erleiden einige neben den körperlichen Verletzungen auch ein psychisches Trauma. Aber auch Angehörige, Zeugen und auch Ersthelfer können psychisch belastet sein. Sie werden hierdurch zu indirekten Opfern.

Dazu kommen viele Fragen auf: „Wie geht es jetzt weiter? Was muss ich jetzt tun? Wer bezahlt meinen Schaden? Brauche ich einen Anwalt? Wo bekomme ich psychologische Hilfe?“

Opferschutz und Opferhilfe sind inzwischen fester Bestandteil polizeilicher Arbeit. Sie setzen beim ersten Kontakt mit einem Opfer ein und enden grundsätzlich mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Der Umgang mit Kriminalitäts- und Unfallopfern basiert auf drei Grundsätzen:

  • Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und  Verkehrsunfällen befinden können.
  • Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten.
  • Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens.

Auf unserer Internetseite "Polizei NRW lässt Verkehrsunfallopfer nicht allein" erhalten Sie viele Informationen zum Opferschutz.

Sollten Fragen offen bleiben, lassen Sie sich von unserem Opferschutzbeauftragten PHK Michael Radloff beraten. Den Kontakt finden Sie rechts.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110