Am kommenden Donnerstag startet mit Altweiber auch im Kreis Wesel wieder der Straßenkarneval.
Ob im Club, auf privaten Feiern, Karnevalsumzügen oder Motto-Partys - damit der eigene Spaß und die eigene Sicherheit nicht zu kurz kommen, gibt die Polizei ein paar Tipps und Hinweise.
Bei aller Ausgelassenheit sollte sich jeder auch vor Konflikten und Belästigung schützen,
denn ausgelassene Stimmung und Alkoholkonsum bieten immer auch Konfliktpotential.
Hier gilt grundsätzlich:
Wer sich sicherheitsbewusst im öffentlichen Raum bewegt, kann sich vor vielen Gefahren schützen.
- Achten Sie aufeinander. Gehen Sie am besten in der Gruppe und
versuchen Sie einander den Abend über im Blick zu behalten.
- Gehen Sie drohenden Konflikten möglichst frühzeitig aus dem Weg
und provozieren Sie andere Menschen nicht.
- Treten Sie selbstbewusst auf und verbitten Sie sich
belästigendes Verhalten oder Betatschen. Auch Freunde und
Bekannte müssen Grenzen akzeptieren und dürfen zurückgewiesen
werden.
- Bitten Sie im Notfall anwesende Personen laut um Hilfe oder
rufen Sie über die 110 die Polizei - wenn Sie oder andere z. B.
belästigt, bedroht oder angegriffen werden.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Handy aufgeladen und griffbereit ist,
damit Sie im Ernstfall die Polizei verständigen können.
- Achten Sie auf Ihr Getränk und die Getränke Ihrer
Begleitpersonen. Lassen Sie offene Getränke nicht
unbeaufsichtigt stehen.
- Nehmen Sie keine offenen Getränke an, vor allem nicht von
Fremden.
- Investieren Sie das Geld für den letzten Drink lieber in eine
Taxifahrt nach Hause.
- Wenn Sie bemerken, dass eine Freundin oder ein Bekannter
besonders angetrunken ist, sorgen Sie für einen sicheren
Heimweg. Rufen Sie zum Beispiel ein Taxi.
- Nutzen Sie für den Nachhauseweg die beleuchtete Hauptstraße,
nicht die dunkle schnelle Abkürzung.
Wichtig zu wissen: Der Einsatz von Reizgas ist nicht immer eine effektive Hilfe.
Sie können das aggressive Verhalten von Tätern steigern und dadurch das Verletzungsrisiko für das Opfer erhöhen.
Die Polizei bittet zudem darum, nach dem Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln die Finger
(vor allem) von motorisierten Fortbewegungsmitteln zu lassen.
Beim Fahrrad gilt zwar grundsätzlich die absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,6 Promille),
bei einem Unfall sieht die Sache aber anders aus und kann auch Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf ihre kreisweiten intensiveren Kontrollen über die Karnevalstage hin.