Ob Mofa, Roller (bis 50 ccm), S-Pedelec, Elektrische Krankenfahrstühle oder Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) - Mit Ablauf des 29. Februar verlieren die alten (schwarzen) Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit!
Der Versicherungszeitraum für Fahrzeuge mit "kleinem Versicherungskennzeichen" ist immer vom 01. März bis zum letzten Februartag des folgenden Jahres gültig.
Ab Freitag (1. März) beginnt das neue Versicherungsjahr und die dann gültigen Versicherungskennzeichen sind nicht mehr schwarz, sondern blau!
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin:
Wird kein aktuelles Versicherungskennzeichen erworben und das Fahrzeug wird trotzdem im öffentlichen Verkehrsraum gefahren handelt es sich um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz!
Im Falle eines Unfalls kann das zudem bedeuten, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.
Wechseln Sie daher rechtzeitig das Versicherungskennzeichen und fahren Sie nicht ohne Versicherungsschutz.