Am Donnertag um 13.30 Uhr hat ein Pkw-Fahrer auf der Kreuzung Kurfürstenring/Pastor-van-der-Giet-Straße einen Radfahrer angefahren, der leicht verletzt wurde.
Der 10-jährige Radfahrer war mit zwei Schulfreunden auf dem Radweg der Pastor-van-der-Giet-Straße unterwegs Richtung Kolpingstraße. An der Kreuzung zum Kurfürstenring erfasste ihn ein Pkw-Fahrer, der in die gleiche Richtung fuhr und nach rechts auf den Kurfürstenring abbog. Der Junge stürzte und der Pkw-Fahrer stieg aus; notierte sich Telefonnummer und Namen seiner Mutter. Dann fuhr der Mann weiter. Er meldete sich erst deutlich später bei der Polizei, als er auf einem Parkplatz an der A3 war.
Polizeibeamte beschlagnahmten daraufhin den Führerschein des 48-Jährigen. Zudem erwartet den Hünxer ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf folgendes hin:
Informieren Sie nach einem Unfall mit Kind immer die Polizei und entfernen Sie sich nicht vom Unfallort!
In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei.
In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.
Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.
Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint: Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen.
Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt.
Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen.
Zudem sind Kinder unter 14 Jahren für den Gesetzgeber keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!
Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden.
Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet. In den meisten Fällen hatten die unfallbeteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!
In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzugezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.