Polizeilicher Opferschutz umfasst die
- zielgerichtete Information über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens, über relevante Opferrechte in den verschiedenen Phasen des Verfahrensablaufes und Opferentschädigung,
- Feststellung, ob weitere Unterstützung und Hilfe notwendig sind,
- bedarfsgerechte Vermittlung von Angeboten der Opferhilfe und -unterstützung und
- Opfernachsorge bei besonders belastenden Ereignissen (beispielsweise Sexualdelikte, Häusliche Gewalt, schwere Verkehrsunfälle).
Therapeutische, psychologische sowie juristische Unterstützung sind grundsätzlich nicht Bestandteil des polizeilichen Opferschutzes.